Prozessberater für Betriebliches Eingliederungsmanagement (spez. 2 Tage) Online-Anmeldung

Sie unterstützen den Aufbau eines für den Arbeitgeber verpflichtenden Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX. Sie beraten diesbezüglich Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur Prozessgestaltung, Strukturbildung sowie zur Organisation, Umsetzung und Weiterentwicklung des BEM.

vor Ort
digital
Abschluss
Prozessberater für Betriebliches Eingliederungsmanagement (spez. 2 Tage)
Anerkennung
in Antragstellung
Dauer
2 Tage Präsenzphase
Gebühr
799,00 € (in 1 Rate) oder 870,00 € (6 Raten zu je 145,00 €)
Prüfung
Zulassung
  • Teilnahme an der Präsenzphase
Art
  • Präsentation
Zusatzinfo

Wichtig: Vorqualifikation "Fallmanager/in für Betriebliches Eingliederungsmanagement“ (4 Tage) muss bei der BSA-Akademie bereits erfolgreich absolviert worden sein.

Weitere Infos finden Sie unter Betriebliches Eingliederungsmanagement.

Qualifikationsstufe
Basisqualifikation
Die Ausbildung führt zum Erwerb von Kenntnissen, die zur Berufsaufnahme befähigen bzw. einen Berufswechsel vorbereiten.
Förderung

Es stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Downloads
Online-Anmeldung

Termine

Für die Qualifikationen der BSA-Akademie stehen jährlich viele hundert Termine an den Lehrgangszentren in Deutschland (bundesweit) und Österreich zur Auswahl. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Termine des gewählten Lehrgangs.

Ziel

Der Lehrgang qualifiziert die Teilnehmer, den Aufbau eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX in Betrieben zu unterstützen. Hierzu beraten sie Betriebe zur Prozessgestaltung, Strukturbildung sowie zur Organisation, Umsetzung und Weiterentwicklung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements.

Beschreibung

Krankheitsbedingte Fehlzeiten sind ein wichtiger ökonomischer Faktor für Betriebe. Aufgrund des demografischen Wandels, der Zunahme an nichtübertragbaren Krankheiten sowie der Fachkräfteverknappung gewinnt insbesondere das BEM zunehmend an Bedeutung. Nach § 167 Abs. 2 SGB IX sind Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigten nach längerer Erkrankung ein BEM anzubieten.

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber klären muss, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden wird und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Den genauen Ablauf und die Inhalte des BEM gibt § 167 Abs. 2 SGB IX jedoch nicht vor. Daher benötigen viele Betriebe Unterstützung, um den spezifischen Ablauf und die inhaltliche Ausgestaltung eines BEM festzulegen. BEM-Prozessberater unterstützen Betriebe dabei, ein BEM systematisch aufzubauen und auf die jeweiligen Bedingungen im Betrieb abzustimmen.

Zielgruppe/Vorbildung

Der Lehrgang richtet sich insbesondere an Personen, die ihr Beratungsspektrum erweitern möchten, Dienstleister im Gesundheitswesen/-management, Mitarbeitende im Personalmanagement, die BEM im Unternehmen aufbauen und organisieren werden.

Inhalte

Eine detaillierte Übersicht der Inhalte können Sie sich hier verschaffen. Bei tiefergehenden Fragen berät Sie das BSA-Service-Center (service-center@bsa-akademie.de oder +49 681 6855 143) gern persönlich und individuell.

  1. BEM-Prozessberatung
    • Beratungsanforderung und Ziele
    • Rolle des Prozessberaters
    • Kommunikation als Erfolgsfaktor
    • Gesprächsführung
    • Betriebs-/Dienstvereinbarungen
  2. Schwerpunkte der Prozessberatung
    • Modellierung von Prozessen
    • BEM-Datenanalyse
    • Rechtssichere Gestaltung der BEM-Fallbetreuung
    • Rollenkonflikte in den BEM-Strukturen
    • Formulieren von BEM-Zielen
    • Umgang mit problematischen Fallsituationen
    • Evaluation des BEM
    • Fehlzeitengespräche und BEM
  3. Fallbeispiele
    • Bearbeitung von praktischen Beispielen, um die Brücke zwischen Theorie und Praxis zu schlagen und reale Beratungssituationen nachzustellen

Empfohlene Weiterbildungen

(Ergänzend zu dem hier beschriebenen Lehrgang)