Für die Qualifikationen der BSA-Akademie stehen jährlich viele hundert Termine an den Lehrgangszentren in Deutschland (bundesweit) und Österreich zur Auswahl. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Termine des gewählten Lehrgangs.
Der Lehrgang und die Fortbildung zur „Fachkraft UVSV“ bereiten inhaltlich optimal auf eine Erst- bzw. Rezertifizierung nach UVSV vor. Die eigentliche Zertifizierung erfolgt durch die unabhängige Zertifizierungsstelle „BSA-Zert“.
Für die Rezertifizierung zur „Fachkraft UVSV“ wird eine Fortbildung in Form eines 1-tägigen Präsenzlehrgangs angeboten.
Erläuterung
Zur Rezertifizierung ist zugelassen, wer an einer mind. 5-stündigen Fortbildung gemäß § 5 Abs. 2 der UVSV teilgenommen und bereits erfolgreich eine Zertifizierung absolviert hat. Die Rezertifizierung ist frühestens sechs Monate vor Ablauf des gültigen Zertifikates zu absolvieren. Die Gültigkeit des Zertifikates darf nicht abgelaufen sein. Die Inhalte der Erstzertifizierung werden zur Auffrischung verkürzt behandelt. Am Ende der Fortbildung wird eine Prüfung absolviert. Die Fortbildung kann sowohl vor Ort als auch digital als Livestream absolviert werden.
Rezertifizierung
Die Rezertifizierung erfolgt durch die BSA-Zert. Eine Kopie des gültigen Zertifikates ist bei Anmeldung einzureichen. Die Rezertifizierungsgebühr beträgt 125,21 EUR zzgl. USt.