BSA-Akademie Lehrgänge

Fördermöglichkeiten zur Finanzierung der Lehrgangsgebühren

So unterstützen wir Sie bei der Beantragung:

  • Kontaktieren Sie das BSA-Service-Center unter +49 681 6855 143 oder per E-Mail: service-center@bsa-akademie.de
  • Sie erhalten von uns einen Kosten- und Terminplan sowie alle Informationen, die Sie benötigen.
  • Mit diesen Unterlagen beantragen Sie Ihre Förderung bei der zuständigen Stelle.
  • Bei Rückfragen stehen wir Ihnen und/oder Ihrem Sachbearbeiter zur Verfügung.

Förderung - BSA-Service-Center berät kostenlos

Für die staatlich geprüften und zugelassenen Lehrgänge der BSA-Akademie stehen zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Von der staatlichen Bildungsprämie über regionale Förderprogramme, der Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit, spezieller Programme für Bundeswehrangehörige bis hin zu Umschulungsmaßnahmen durch Rentenversicherungsträger oder Berufsgenossenschaften.

Kontakt zum Service-Center.

Förderung über Aufstiegs-BAföG

Zielgruppe: Erwerbstätige, Angestellte und Selbständige mit Berufsabschluss und/oder mehrjähriger Berufserfahrung können diese Fördermöglichkeit in Anspruch nehmen.

Förderung: Lehrgangsgebühren als zinsgünstiges Darlehen zzgl. eines Zuschusses von 50 % der Lehrgangsgebühren. Unter bestimmten Voraussetzungen können Existenzgründer einen erhöhten Zuschuss erhalten.

Qualifikation: Fitnessfachwirt/in (IHK); Fachwirt/in für Prävention und Gesundheitsförderung (IHK) sowieGepr. Meister/in für Bäderbetriebe mit öffentlich-rechtlicher Prüfung

Infos zum Aufstiegs-BAföG unter www.aufstiegs-bafoeg.info.

Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit

Zielgruppe: Arbeitssuchende bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen; außerdem berufstätige Arbeitnehmer, die das 45. Lebensjahr vollendet haben

Förderung: Lehrgangsgebühren 

Qualifikation: Aktuell werden folgende Fortbildungen von der Bundesagentur für Arbeit gefördert: Fitnessfachwirt/in, Fachwirt/in für Prävention und Gesundheitsförderung, Fitnesstrainer/in-B-Lizenz, EMS-Trainer/in, Fitnesstrainer/in-A -Lizenz und Trainer/in-A-Lizenz Kraft- und Functional Training
 

Wichtig:         
Auch Arbeitnehmer, die das 45. Lebensjahr erreicht haben, können beim Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen eine Förderung bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Rücktritts- und Sonderkündigungsrecht:
Lehrgangsteilnehmer, deren Antrag auf Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit abgelehnt wird, haben ein gesondertes Rücktrittsrecht. Zudem haben sie ein Sonderkündigungsrecht im Fall einer Arbeitsaufnahme während der Maßnahme.

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte in Österreich

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (ams.at)
Zielgruppe:
Arbeitskräfte, die höchstens die Pflichtschule abgeschlossen haben, weibliche Arbeitskräfte, die eine Lehre oder eine Berufsbildende mittlere Schule (BMS) abgeschlossen haben sowie Arbeitskräfte, die das 45. Lebensjahr vollendet und eine höhere Ausbildung als die Pflichtschule absolviert haben.

Förderung: 50 % der Kursstunden sind für Arbeitskräfte, die die individuellen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, förderbar.

Qualifikation: Alle Lehrgänge der BSA-Akademie sind zur Förderung zugelassen.

Regionale Förderprogramme (bildungszuschuss.at)

Zielgruppe: Beschäftigte in Vorarlberg (unter Beachtung individueller Zugangsvoraussetzungen)

Förderung: bis zu einem Viertel der Kurs- und Prüfungsgebühren, jedoch maximal 2.500 EUR

Qualifikation:  Fitnessfachwirt/in (IHK); Fachwirt/in für Prävention und Gesundheitsförderung (IHK), Gepr. Meister/in für Bäderbetriebe (Führungskraft für Bäderbetriebe) mit öffentlich-rechtlicher Prüfung

Alle Angaben zu den hier genannten Förderprogrammen sind ohne Gewähr.

Regionale Förderprogramme

Zur Förderung von beruflicher Weiterbildung stehen auch regionale Förderprogramme zur Verfügung. Diese Förderprogramme sind in der Regel auf Unternehmen und/oder Einzelpersonen, die in den jeweiligen Bundesländern wohnen bzw. arbeiten, beschränkt.

Zielgruppe: Angestellte und/oder Selbständige sowie Unternehmen (je nach Bundesland unterschiedlich)

  • Brandenburg: Bildungsscheck (www.ilb.de) bis zu 50% der Lehrgangsgebühren
  • Bremen: Bremer Weiterbildungsscheck (www.esf-bremen.de)
    individuell: 500,- EUR Festbetrag der Förderung, betrieblich: 50 % der Lehrgangskosten, maximal 500,- EUR pro Scheck (4-10 Schecks maximal)
  • Hamburg: Weiterbildungsbonus (www.weiterbildungsbonus.net)
    zielgruppenabhängig bis zu 100 % der Lehrgangskosten, bis zu maximal 2.000,- EUR pro Person
  • Hessen: Qualifizierungsscheck (www.proabschluss.de) 50 % der Lehrgangskosten, bis zu maximal 4.000,- EUR
  • Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsschecks für Unternehmen (www.gsa-schwerin.de)
    50-75 % der Lehrgangskosten, bis zu maximal 3.000,- EUR
  • NRW: Bildungsscheck, individuell und betrieblich (www.bildungsscheck.nrw.de)
    individuell: 50 % der Lehrgangskosten bis zu maximal 500,- EUR jährlich, betrieblich: 50 % der Lehrgangskosten bis zu maximal 500,- EUR pro Bildungsscheck, maximal 10 Schecks pro Jahr
  • Niedersachsen: (www.nbank.de) bis zu 50 % mindestens 1.000,- EUR
  • Rheinland-Pfalz (www.berufliche-weiterbildung.rlp.de)
    Qualicheck: 50 % der Weiterbildungskosten, bis zu maximal 1.500 EUR pro Kalenderjahr
    Betriebliche Weiterbildung: bis zu 30.000 EUR pro Kalenderjahr für Unternehmen
  • Saarland: KdW (www.fitt.de/kdw) Zuschuss auf Weiterbildungsmaßnahmen, bis zu 40 % (maximal 2.000,- EUR) für KMU
  • Sachsen: Weiterbildungsscheck, individuell und betrieblich (www.sab.sachsen.de)
    individuell: 50-80 % der Lehrgangskosten je nach Gehalt, betrieblich: 50 % der Lehrgangskosten ab 1.000,- EUR
  • Sachsen-Anhalt: Weiterbildung Direkt (www.direkt-weiterbilden.de)
    bis zu 60 - 90 % der Lehrgangskosten ab 1.000,- EUR
  • Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus (www.weiterbildungsbonus.schleswig-holstein.de)
    bis zu 50 % der Lehrgangskosten bis maximal 1.500,- EUR
  • Thüringen: Weiterbildungsscheck (www.gfaw-thueringen.de)
    Festbetrag der Förderung von 1000,- EUR pro Kalenderjahr

Qualifikation: Alle Lehrgänge der BSA-Akademie sind zur Förderung zugelassen.

Förderung bei der Bundeswehr

Zielgruppe: Soldaten auf Zeit (SaZ) und Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) können diese Fördermöglichkeit nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen in Anspruch nehmen

Förderung: Lehrgangsgebühren können, in Abhängigkeit von der Dauer der Dienstzeitverpflichtung, während und nach der Wehrdienstzeit gewährt werden.

Qualifikation: Alle Lehrgänge der BSA-Akademie sind zur Förderung durch den BFD zugelassen.

Interne BFD-Maßnahmen bei der BSA-Akademie

Förderung durch Rentenversicherungsträger (RV) und Berufsgenossenschaften (BG)

Zielgruppe: Personen, die aus gesundheitlichen Gründen (RV) bzw. aufgrund von Unfallfolgen bzw. Berufskrankheiten ihren Beruf nicht mehr ausüben können (BG)

Förderung: Lehrgangsgebühren

Qualifikation: Es werden komplexe Fortbildungen empfohlen wie z.B.: Fachwirt- und Profilqualifikationen u. a. Fitnessfachwirt/in, Fitnesstrainer/in-A-Lizenz und Lehrer/in für Fitness, empfohlen.

Hinweis: Bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger bzw. der Berufsgenossenschaft kann der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt werden.

Steuerliche Absetzbarkeit

Aufwendungen für die berufliche Weiterbildung können ggf. steuerlich geltend gemacht werden. Bei Angestellten sind diese Aufwendungen als Werbungskosten und bei Selbstständigen als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Diese Möglichkeit steht Ihnen im Rahmen Ihres Lohnsteuerjahresausgleichs bzw. Ihrer Einkommenssteuererklärung zur Verfügung. Bitte lassen Sie sich dazu von Steuerfachleuten beraten.