Für die staatlich geprüften und zugelassenen Lehrgänge der BSA-Akademie stehen zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Von der staatlichen Bildungsprämie über regionale Förderprogramme, der Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit, spezieller Programme für Bundeswehrangehörige bis hin zu Umschulungsmaßnahmen durch Rentenversicherungsträger oder Berufsgenossenschaften.
Zielgruppe: Erwerbstätige, Angestellte und Selbständige mit Berufsabschluss und/oder mehrjähriger Berufserfahrung können diese Fördermöglichkeit in Anspruch nehmen.
Förderung: Lehrgangsgebühren als zinsgünstiges Darlehen zzgl. eines Zuschusses von 50 % der Lehrgangsgebühren. Unter bestimmten Voraussetzungen können Existenzgründer einen erhöhten Zuschuss erhalten.
Qualifikation: Fitnessfachwirt/in (IHK); Fachwirt/in für Prävention und Gesundheitsförderung (IHK) sowieGepr. Meister/in für Bäderbetriebe mit öffentlich-rechtlicher Prüfung
Infos zum Aufstiegs-BAföG unter www.aufstiegs-bafoeg.info.
Zielgruppe: Arbeitssuchende bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen; außerdem berufstätige Arbeitnehmer, die das 45. Lebensjahr vollendet haben
Förderung: Lehrgangsgebühren
Qualifikation: Aktuell werden folgende Fortbildungen von der Bundesagentur für Arbeit gefördert: Fitnessfachwirt/in, Fachwirt/in für Prävention und Gesundheitsförderung, Fitnesstrainer/in-B-Lizenz, EMS-Trainer/in, Fitnesstrainer/in-A -Lizenz und Trainer/in-A-Lizenz Kraft- und Functional Training
Wichtig:
Auch Arbeitnehmer, die das 45. Lebensjahr erreicht haben, können beim Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen eine Förderung bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Rücktritts- und Sonderkündigungsrecht:
Lehrgangsteilnehmer, deren Antrag auf Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit abgelehnt wird, haben ein gesondertes Rücktrittsrecht. Zudem haben sie ein Sonderkündigungsrecht im Fall einer Arbeitsaufnahme während der Maßnahme.
Zielgruppe: Arbeitskräfte, die höchstens die Pflichtschule abgeschlossen haben, weibliche Arbeitskräfte, die eine Lehre oder eine Berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen haben sowie Arbeitskräfte, die das 45. Lebensjahr vollendet und eine höhere Ausbildung als Pflichtschule haben.
Förderung: Gefördert werden kann die Teilnahme an arbeitsmarktrelevanten und überbetrieblich verwertbaren Kursen mit einer Dauer von mindestens 16 Kursstunden. Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Kursstunden und 50 % der Personalkosten ab der 25. Kursstunde – ab der ersten Kursstunde bei Arbeitskräften, die höchstens eine Pflichtschule abgeschlossen haben.
Beantragung: Bei der AMS-Landesgeschäftsstelle, die für die personaldisponierende Stelle des Unternehmens zuständig ist oder über das eAMS-Konto.
Ausführliche Infos zur Qualifizierungsförderung in Österreich unter www.ams.at. Hierzu gibt es auch ein passendes Merkblatt mit allen relevanten Informationen.
Zur Förderung von beruflicher Weiterbildung stehen auch regionale Förderprogramme zur Verfügung. Diese Förderprogramme sind in der Regel auf Unternehmen und/oder Einzelpersonen, die in den jeweiligen Bundesländern wohnen bzw. arbeiten, beschränkt.
Zielgruppe: Angestellte und/oder Selbständige sowie Unternehmen (je nach Bundesland unterschiedlich)
Qualifikation: Alle Lehrgänge der BSA-Akademie sind zur Förderung zugelassen.
Zielgruppe: Soldaten auf Zeit (SaZ) und Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) können diese Fördermöglichkeit nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen in Anspruch nehmen
Förderung: Lehrgangsgebühren können, in Abhängigkeit von der Dauer der Dienstzeitverpflichtung, während und nach der Wehrdienstzeit gewährt werden.
Qualifikation: Alle Lehrgänge der BSA-Akademie sind zur Förderung durch den BFD zugelassen.
Zielgruppe: Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann (Rentenversicherungsträger)/wer auf Grund von Unfallfolgen bzw. Berufskrankheiten seinen Beruf nicht mehr ausüben kann (Berufsgenossenschaften)
Förderung: Lehrgangsgebühren
Qualifikation: Es werden komplexe Fortbildungen empfohlen wie z.B.: Fitnessfachwirt/in, Fachwirt/in für Prävention und Gesundheitsförderung, Führungskraft für Bäderbetriebe, Lehrer/in für Fitness, Fitnesstrainer/in-A-Lizenz, Lehrer/in für Wellness und Gesundheit sowie Manager/in für Fitness und Freizeitunternehmen.
Beantragung: Bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger bzw. der Berufsgenossenschaft kann der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt werden.
Aufwendungen für die berufliche Weiterbildung können ggf. steuerlich geltend gemacht werden. Bei Angestellten sind diese Aufwendungen als Werbungskosten und bei Selbstständigen als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Diese Möglichkeit steht Ihnen im Rahmen Ihres Lohnsteuerjahresausgleichs bzw. Ihrer Einkommenssteuererklärung zur Verfügung. Bitte lassen Sie sich dazu von Steuerfachleuten beraten.