Um Gesundheitsprogramme/Präventionskurse nach §20 SGB V anbieten zu dürfen, müssen Kursleiter/innen eine grundständige Anbieterqualifikation gemäß Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes im Handlungsfeld Stress- und Ressourcenmanagement nachweisen.
Voraussetzung für die Anbieterqualifikation ist ein staatlich anerkannter handlungsfeldbezogener Berufs- und Studienabschluss* mit dem Nachweis von Mindeststandards an fachwissenschaftlichen, fachpraktischen und fachübergreifenden Kompetenzen.
Diese Kompetenzen werden ausschließlich von der ZPP überprüft. Weiterführende Informationen zu Präventionsprogrammen nach § 20 SGB V erhalten Sie bei der ZPP sowie im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands.
* Absolventen folgender Studienabschlüsse des Schwesterunternehmens der BSA-Akademie, der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG), erfüllen die Anbieterqualifikation für die Durchführung von Präventionsprogrammen im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten: B. A. Sport- und Bewegungstherapie, B. Sc. Sport-/Gesundheitsinformatik (können die Anbieterqualifikation erfüllen, je nachdem welche Wahlmodule absolviert werden), B. A. Fitnessökonomie, B. A. Sportökonomie, B. A. Gesundheitsmanagement, B. A. Fitnesstraining, B. A. Ernährungsberatung.
Sofern Sie einen eigenständigen Präventionskurs nach § 20 SGB V entsprechend Ihrer Qualifikation planen, müssen Sie diesen von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) überprüfen und zertifizieren lassen. Dies erfolgt über die Website der ZPP.
Alternativ zur Zertifizierung eines eigens geplanten Präventionskurses können Sie (sofern Sie die Anbieterqualifikation besitzen) auch bereits ZPP-zertifizierte Programme nutzen.
In folgende BSA-Lehrgänge ist die Einweisung in Gesundheitsprogramme nach § 20 SGB V integriert. Mit entsprechender Anbieterqualifikation können Sie diese Programme also direkt im Anschluss an die Präsenzphase in die Praxis umsetzen.
„Entspannungstrainer/in“ inkl. ZPP-zertifiziertes Programm „Entspannung – Progressive Relaxation (BSA)“
„Berater/in für Stressmanagement“ inkl. ZPP-zertifiziertes Programm „Stressbewältigung (BSA)“
„Kursleiter/in Cardio“ inkl. ZPP-zertifiziertes Programm „Cardio Fitness“
„Kursleiter/in Workout“ inkl. ZPP-zertifiziertes Programm „Kraft aktiv“
„Kursleiter/in Gesundheit“ inkl. ZPP-zertifiziertes Programm „Wirbelsäulengymnastik – Kraft (BSA)“
„Kursleiter/in Pilates“ inkl. ZPP-zertifiziertes Programm „Mehr Kraft mit Pilates“
„Kursleiter/in Osteoporoseprävention“ inkl. ZPP-zertifiziertes Programm „Osteoporose Aktiv (BSA) – Präventives Krafttraining für Erwachsene“
„Kursleiter/in Fit durch die Schwangerschaft“ inkl. ZPP-zertifiziertes Programm „Fit in der Schwangerschaft – Ganzkörperkräftigungstraining (BSA)“
Weiterführende Informationen zu Präventionsprogrammen nach § 20 SGB V erhalten Sie bei der Zentralen Prüfstelle Prävention sowie im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands.
Zudem beantwortet Ihnen das BSA-Service-Center gern Ihre Fragen. Jetzt anrufen und kostenfrei über das Thema §-20-Präventionsprogramme informieren: Tel. +49 681 6855 143.