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Suchtprävention im Rahmen des BGM: Strategien für eine gesunde Arbeitswelt

Suchtverhalten stellt Organisationen immer wieder vor Herausforderungen. Erhöhte Unfallgefahr, Abfall der Leistung und negative gesundheitliche Folgen wirken sich nicht nur negativ auf die Betroffenen aus, sondern auch auf das direkte Umfeld. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrick Streeck, betonte zum Weltdrogentag am 26.06.2025, dass Sucht nicht als Randthema betrachtet werden darf, sondern eine gesamtgesellschaftliche Debatte darstellt (Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, 2025). Wie können Organisationen nun präventiv Suchtverhalten entgegenwirken? Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) veröffentlichte im Mai 2025 eine aktualisierte Handlungsempfehlung zum Thema Suchtprävention in der Arbeitswelt.

 

Suchtverhalten in Deutschland

Suchtverhalten sind sehr komplex und können viele Gründe haben. Stoffgebundene Suchtformen beziehen sich auf einen Suchtmittelkonsum (Alkohol, Nikotin, Cannabis, Medikamente mit und ohne Indikatoren und illegale Drogen) und stoffungebundene Suchtformen auf Verhaltenssüchte (Glücksspielstörungen und die übermäßige Nutzung von digitalen Medien).

Die Suchtprävention stellt nach dem Präventionsleitfaden des GKV-Spitzenverbandes in der betrieblichen Gesundheitsförderung eines der zentralen Handlungsfelder dar (GKV-Spitzenverband, 2024). Knapp 9 Millionen Menschen in Deutschland leiden unter einem problematischen Alkoholkonsum, 30 Prozent rauchen und die Einnahme von illegalen Rauschmitteln steigt bei Erwachsenen in Deutschland immer weiter an. 6,1 Prozent der deutschen Bevölkerung zeigt ein riskantes Spielverhalten auf.

Resultiert aus diesem Verhalten eine Sucht, führt dies nicht nur zu einem erhöhten Gesundheits- und Erkrankungsrisiko, sondern kann auch die tägliche Arbeit beeinflussen (Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V., 2025). Circa 10 bis 30 Prozent der Arbeitsunfälle passieren im Zusammenhang mit Alkohol (Berufsgenossenschaft Holz und Metall, 2023). Dabei wird nicht nur die betroffene Person gefährdet, sondern auch Unbeteiligte im Umfeld. Weiterhin verschlechtert sich die Arbeitsleistung und führt langfristig zu erhöhten Fehlzeiten. Oft ist nicht klar ersichtlich, wann und ob eine Person unter einer Suchterkrankung leidet. Folgende Auffälligkeiten könnten auf eine Abhängigkeit hinweisen:

  • Allgemeine Leistungsminderung
  • Erhöhte Fehlzeiten
  • Verändertes Erscheinungsbild
  • Gedächtnislücken
  • Versäumnisse oder das Nichteinhalten von Terminen

 

Handlungsempfehlungen für die Suchtprävention am Arbeitsplatz

Klare Leitlinien zum Umgang mit Suchtmitteln und Betroffenen können die Unternehmenskultur stärken. Hierzu müssen vor allem Führungskräfte sensibilisiert und geschult werden, damit sie klare Handlungswege kennen und konsequent anwenden können. Dies soll dazu dienen, dass Verantwortliche im Falle eines Suchtfalles dem Arbeitnehmenden einen wichtigen Impuls geben können, um aus der Sucht herauszukommen. Die DGUV orientiert sich an folgenden Zielsetzungen, um Suchterkrankungen vorzubeugen oder auch frühzeitig zu erkennen:

  • Ungünstig gestaltete Arbeitsbedingungen ermitteln und verändern (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
  • Einnahme von Suchtmitteln verbieten
  • Über Risiken von Suchtmitteln aufklären
  • Thema Sucht enttabuisieren – Hinsehen!
  • Auffälliges Verhalten erkennen und ansprechen
  • Auf Beratungsangebote verweisen

 

Sucht und mentale Gesundheit – Jetzt Gesundheitsexperte im Betrieb werden!

Suchtverhalten steht im engen Zusammenhang mit der mentalen Gesundheit. Arbeitnehmende berichten immer häufiger von einem erhöhtem Stresspegel aufgrund von Zeitdruck, gereiztem Betriebsklima oder auch einer sinkenden Fehlerkultur (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V., 2025). Personen, welche unter erhöhtem Stresserleben leiden, bergen auch ein erhöhtes Suchtrisiko. Somit kann die Aufmerksamkeit und Fokussierung auf die Prävention von psychischen Erkrankungen einen Erfolgsfaktor zur langfristigen Minderung von Suchtverhalten am Arbeitsplatz für Organisationen darstellen. Mit dem „Gesundheitsexperte im Betrieb – Förderung der psychosozialen Gesundheit“ werden Teilnehmende dazu qualifiziert, ein Konzept zur Förderung der psychosozialen Gesundheit in einem Unternehmen aufzubauen, in die Unternehmensstruktur zu implementieren und systematisch weiterzuentwickeln.

 

Gesundheitsexperte im Betrieb - Förderung der psychosozialen Gesundheit

Quellen:

  1. Berufsgenossenschaft Holz und Metall. (2023). Alkohol im Unternehmen FI Nr. 0036.
  2. Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen. (2025). Mehr Prävention und Aufklärung bereits im Jugendalter [Pressemeldung]. Von https://www.bundesdrogenbeauftragter.de/presse/detail/mehr-praevention-und-aufklaerung-bereits-im-jugendalter/ abgerufen
  3. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV). (2025). Suchtprävention in der Arbeitswelt - Handlungsempfehlungen DGUV Information 206-009. Berlin.
  4. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (2025). DGUV Barometer Arbeitswelt 2025 - Arbeitswelt im Wandel. Berlin.
  5. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (2025). DHS Jahrbuch Sucht 2025. Lengerich: Pabst Science Publishers. doi:https://doi.org/10.2440/012-0016
  6. GKV-Spitzenverband. (2024). Leitfaden Prävention. Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V.