Was bedeutet das für Saarländerinnen und Saarländer?
Wer seinen ersten Wohnsitz oder Arbeitsplatz im Saarland hat, kann für die Teilnahme an BSA-Lehrgängen Bildungsfreistellung beantragen – also bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Weiterbildung. Das ermöglicht es Berufstätigen, sich gezielt im Bereich Prävention, Fitness und Gesundheit weiterzubilden, ohne auf Urlaubstage zurückgreifen zu müssen.
Ihre Vorteile:
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Anerkennung aller BSA-Lehrgänge im Saarland
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Gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub (bei Erfüllung der Voraussetzungen)
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Gezielte berufliche Weiterqualifikation ohne Verdienstausfall
So funktioniert’s:
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Wunschausbildung bei der BSA-Akademie auswählen.
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Beim Arbeitgeber rechtzeitig Bildungsurlaub beantragen (mind. 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn empfohlen).
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Mit der Anerkennungsbestätigung der BSA-Akademie und dem Lehrgangsplan den Antrag einreichen.
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Weiterbildung absolvieren – und beruflich durchstarten!
Jetzt informieren und weiterbilden!
Nutzen Sie die Möglichkeit der Bildungsfreistellung im Saarland und investieren Sie in Ihre berufliche Zukunft.
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