Newsroom Banner (Zeitung)

Bildungsurlaub im Saarland: BSA-Lehrgänge anerkannt gemäß § 6 SBFG

Gute Nachrichten für alle, die im Saarland wohnen oder arbeiten: Die BSA-Akademie ist als anerkannter Bildungsträger im Sinne des saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes (SBFG) gelistet. Damit sind alle Lehrgänge der BSA-Akademie im Saarland als Bildungsurlaub gemäß § 6 SBFG anerkannt.

 

Was bedeutet das für Saarländerinnen und Saarländer?

Wer seinen ersten Wohnsitz oder Arbeitsplatz im Saarland hat, kann für die Teilnahme an BSA-Lehrgängen Bildungsfreistellung beantragen – also bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Weiterbildung. Das ermöglicht es Berufstätigen, sich gezielt im Bereich Prävention, Fitness und Gesundheit weiterzubilden, ohne auf Urlaubstage zurückgreifen zu müssen.

Ihre Vorteile:

  • Anerkennung aller BSA-Lehrgänge im Saarland

  • Gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub (bei Erfüllung der Voraussetzungen)

  • Gezielte berufliche Weiterqualifikation ohne Verdienstausfall

So funktioniert’s:

  1. Wunschausbildung bei der BSA-Akademie auswählen.

  2. Beim Arbeitgeber rechtzeitig Bildungsurlaub beantragen (mind. 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn empfohlen).

  3. Mit der Anerkennungsbestätigung der BSA-Akademie und dem Lehrgangsplan den Antrag einreichen.

  4. Weiterbildung absolvieren – und beruflich durchstarten!

Jetzt informieren und weiterbilden!

Nutzen Sie die Möglichkeit der Bildungsfreistellung im Saarland und investieren Sie in Ihre berufliche Zukunft. 

Alle Informationen zu unseren Lehrgängen