Hitzeschutz in Betrieben: Gesundheitsrisiken frühzeitig vorbeugen

Hitzeschutz ist für Betriebe Pflicht und leistet einen wichtigen Beitrag zur Schaffung eines gesundheitsförderlichen Arbeitsumfelds. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen für Arbeitsräume, demnach soll die Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen +26 °C nicht überschreiten.

 

In Betrieben rückt das Thema Hitzeschutz angesichts der durch den Klimawandel bedingten zunehmenden Hitzewellen in den Fokus. Ob Produktionshalle oder Büro: Beschäftigte sind in vielen Arbeitsbereichen Hitzebelastungen ausgesetzt, die mit potenziellen Folgen für Gesundheit, Sicherheit und Produktivität einhergehen können. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und das Robert Koch-Institut (RKI) liefern konkrete Empfehlungen, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Beschäftigten bei sommerlichen Temperaturen zu erhalten. Dabei spielt die betriebliche Gesundheitsförderung ebenfalls eine entscheidende Rolle und trägt dazu bei, dass sich Betriebe langfristig klimagerecht aufstellen können. 

Extreme Hitze beeinflusst nicht nur das Wohlbefinden, sondern birgt auch gesundheitliche Risiken. Laut BAuA steigt ab 26 °C Raumtemperatur das Risiko für Konzentrationsschwäche, Fehlerhäufigkeit und Unfälle. Besonders gefährdet sind Beschäftigte in Produktionshallen, auf Baustellen sowie ältere Beschäftigte und Menschen mit Vorerkrankungen. Dabei ist Hitze nicht nur ein Thema für körperlich anstrengende Berufe – auch Büros mit großen Fensterflächen heizen sich schnell auf. Es ist daher unerlässlich, dass sich Betriebe mit wirksamen Hitzeschutzstrategien auseinandersetzen.

Die BAuA empfiehlt einfache, aber wirksame Maßnahmen für Büroräume:

  • Sonnenschutz (Jalousien, außenliegende Verschattung)
  • Frühmorgendliches Lüften
  • Flexible Arbeitszeiten (z.B. Frühschichten)
  • Einsatz von Ventilatoren und Klimageräten
  • Gelockerte Bekleidungsregeln
  • Bereitstellung von Getränken

Zudem sollen Beschäftigte hinsichtlich ihres eigenen Verhaltens sensibilisiert werden. Um sich selbst vor Überhitzung zu schützen, kann beispielsweise die Flüssigkeitszufuhr sowie die Ernährung angepasst werden, indem ausreichend getrunken und tendenziell eher auf leichte Kost zurückgegriffen wird oder nicht benötigte technische Geräte ausgeschalten werden. 

Betriebliche Hitzeschutzmaßnahmen sollten keine Einzelmaßnahmen darstellen, sondern sich in gesundheitsförderliche Strukturen integrieren und darin eingebettet werden. Hierbei sind Mitarbeitende mit entsprechender Qualifikation der Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung und Integration. Das Lehrgangspaket Gesundheitsförderung in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen der BSA-Akademie vermittelt praxisnahes Wissen zur Analyse von Belastungsfaktoren im Betrieb und zur Planung gesundheitsförderlicher Maßnahmen.

Schutz vor Hitze ist längst mehr als Komfort - er ist eine gesetzliche Pflicht und darüber hinaus auch ein zentraler Beitrag zur Gesundheitsförderung. Die Empfehlungen von BAuA und RKI zeigen: Es braucht technische, organisatorische und personelle Maßnahmen sowie qualifizierte Fachkräfte, die diese umsetzen. Wer seine Beschäftigten schützt, investiert nachhaltig in Gesundheit und Leistungsfähigkeit.

Jetzt informieren: Gesundheitsförderung in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen

 

Quellen:

  1. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) (2019). Praxis kompakt. Sommerhitze im Büro. Tipps für Arbeit und Wohlbefinden. 5. aktualisierte Auflage. Dortmund: BAuA. 
  2. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) (2019). Arbeitsstätten: Arbeitsstättenverordnung, Technische Regeln für Arbeitsstätten, Stand: Februar 2019. 5. Auflage. Dortmund: BAuA, S. 330-337. Verfügbar unter: www.baua.de/dok/8649708
  3. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit & Robert Koch-Institut (2025). Klimawandel und Gesundheit: Kompakte Informationen und Handlungsoptionen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, Köln und Berlin 2024