Fitnesstraining BSA

Zertifikat „Kursleiter/in Pilates Prävention“

Um Präventionskurse nach §20 SGB V anbieten zu dürfen, müssen Kursleiter/innen über eine grundständige Anbieterqualifikation gemäß Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten, sowie über eine Zusatzqualifikation im jeweiligen Programm verfügen. 

Im Bereich Pilates liegt die Anforderung an eine solche Zusatzqualifikation bei mindestens 100 Unterrichtseinheiten Präsenzunterricht (inkl. Hospitationsstunden). 

Diese Anforderung erfüllen Sie, wenn Sie zusätzlich zum BSA-Lehrgang „Kursleiter/in Pilates“ (inkl. 4 Tage Präsenzphase mit 43 UE) entweder 

  • den BSA-Lehrgang „Gruppentrainer/in B-Lizenz“ (inkl. 4 Tage Präsenzphase mit 43 UE) oder
  • den BSA-Lehrgang „Yoga-Trainer/in-B-Lizenz“ (inkl. 8 Tage Präsenzphase mit 86 UE) absolvieren,

inkl. der für die jeweiligen Abschlüsse geforderten Hospitationsstunden. 

Sobald Sie die beiden erforderlichen Lehrgänge mit Besuch der Präsenzphasen vor Ort erfolgreich absolviert haben, können Sie über ein Formular das Zertifikat „Kursleiter/in Pilates Prävention“ beantragen. Mit dem Zertifikat bestätigen wir Ihnen dann, dass Sie die Anforderungen an eine Zusatzqualifikation im Bereich Pilates erfüllt haben.

Bitte beachten Sie, dass das Zertifikat „Kursleiter/in Pilates Prävention“ nur ausgestellt werden kann, wenn die beiden erforderlichen Lehrgänge in Präsenz vor Ort absolviert wurden. Das reine Online-Learning wird für eine §20-Zulassung nicht anerkannt.