EMS-Training – neue Regeln nach der Strahlenschutzverordnung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit veröffentlichte im März 2020 die neuen Anforderungen an den Erwerb der „Fachkunde EMF“ zur Stimulation (Niederfrequenz-, Gleichstrom, und Magnetfeldgeräte).

Nach Artikel 4 § 4 der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) muss der Betreiber einer Anlage seit dem 1. Januar 2023 sicherstellen, dass die Person, die die Anlage anwendet, die erforderliche Fachkunde besitzt. Die Fachkundekompetenz kann durch die Teilnahme an einer geeigneten Schulung erworben werden. Die Bestätigung der „Fachkunde EMF“ wird durch den erfolgreichen Abschluss einer Zertifizierungsprüfung belegt. Damit die Fachkunde stets dem aktuellsten Stand entspricht, ist nach § 4 Absatz 3 NiSV mindestens alle fünf Jahre die Teilnahme an einer geeigneten Fortbildung inkl. Rezertifizierung notwendig.

Die BSA-Akademie bietet die beiden Fernlehrgänge „EMS-Trainer/in“ und „EMS-Trainer/in (hybrid)“ mit jeweils 2 Präsenztagen - sowie zukünftig eine Fortbildung mit einem Präsenztag an. Der Fachkundenachweis ist mit einer Zertifizierungsprüfung durch die DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle BSA-Zert, sichergestellt.

EMS-Trainer/in: Lehrgang und Fortbildung 

Um EMS-Trainer/in zu werden, stehen Ihnen bei der BSA-Akademie die beiden Lehrgänge „EMS-Trainer/in“ und „EMS-Trainer/in (hybrid)“ zur Verfügung, in denen die gesetzlich geforderten Fachkundekompetenzen bereits enthalten sind. Die Lehrgangsinhalte und vermittelten Kompetenzen sind bei beiden Lehrgängen identisch. Sie unterscheiden sich lediglich in der Durchführungsweise der zweitägigen Präsenzphase.

EMS-Trainer/in:

Die Präsenzphase findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen vor Ort an einem Lehrgangszentrum der BSA-Akademie statt.

EMS-Trainer/in (hybrid):

Der erste Präsenzphasentag wird ortsunabhängig in Form eines Livestreams absolviert und der zweite Tag findet vor Ort an einem Lehrgangszentrum der BSA-Akademie statt. Die Teilnahme an der Vor-Ort-Präsenz ist frühestens 14 Tage nach absolvieren der digitalen Präsenzphase möglich.

Wenn Sie als qualifizierte EMS-Trainerin bzw. EMS-Trainer diese Fachkunde nach mindestens 5 Jahren – wie vorgeschrieben – aktualisieren möchten, können Sie zukünftig eine eintägige Fortbildung nutzen.

Die Zertifizierungsprüfung zum Nachweis der erforderlichen "Fachkunde EMF" zur Stimulation gemäß NiSV erfolgt direkt im Anschluss an den BSA-Lehrgang durch die DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle BSA-Zert

Hinweis: Förderung möglich!

Über die Agentur für Arbeit kann der gesamte Nachweis zur „Fachkunde EMF“ zur Stimulation gefördert werden:

  • Basisqualifikation (bei Bedarf, z. B. Fitnesstrainer-B-Lizenz)
  • EMS-Trainer/in
  • EMS-Trainer/in (hybrid)
  • Zertifizierung „Fachkunde EMF“ zur Stimulation

Das BSA-Service-Center beantwortet gern Ihre Fragen und gibt Tipps für den Kontakt mit der Agentur für Arbeit. Jetzt anrufen und kostenfrei über das Thema Förderung informieren:

BSA-Service-Center, Tel. +49 681 6855 143

FAQs und BERATUNGSHOTLINE

Für eine persönliche Beratung rund um das Thema „Fachkunde EMF“ zur Stimulation gemäß NiSV wurde eine Hotline unter der Telefonnummer +49 681 6855 210 eingerichtet. Gern beantwortet das Beratungsteam ihre persönlichen Fragen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) finden Sie zudem unter folgendem Link: https://www.bsa-zert.de/ems-faq/