Betriebliches Gesundheitsmanagement: Eine lohnenswerte Entscheidung

Technische Innovationen und die Digitalisierung wirken sich auf alle Bereiche der Arbeit aus. Auch die Covid-19-Pandemie hat seit über einem Jahr erhebliche Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitswelt. Viele Betriebe sind gezwungen, Arbeitsweisen grundlegend umzugestalten und flexible Arbeitslösungen vorzuhalten. Neben Datenschutz und Datensicherheit entstehen neue Anforderungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie zur Mitarbeiterführung und Zusammenarbeit. Damit Belegschaften gesund und leistungsfähig bleiben, sollten Betriebe das Thema Gesundheit im Rahmen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements angehen.

 

Ein erfolgreiches BGM wirkt nachhaltig und orientiert sich an einer bedarfs- und prozessorientierten Vorgehensweise. Die Grundlage bilden die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsschutz, zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF).

Gemäß Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen in ihrem Unternehmen hinsichtlich arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren zu beurteilen und bei Bedarf erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das zentrale Instrument, um dieser Verpflichtung nachzukommen, ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie ist die Grundlage für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen. Es ist wichtig, dass die Beschäftigten sich ernst genommen fühlen und eine hohe Akzeptanz bei der Umsetzung von Interventionsmaßnahmen erreicht wird. Das vorhandene Wissen und die spezifischen Arbeitsplatzkenntnisse der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen dabei einen besonderen Wert dar, sodass diese aktiv an der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zu beteiligen sind. Durch Mitarbeiterbefragungen, moderierte Analyseworkshops und/oder Arbeitsplatzbegehungen lassen sich Fragen zu Arbeitsbelastungen, zur Arbeitsumgebung, Arbeitsorganisation, Arbeitszufriedenheit oder auch Beschwerden analysieren.

Gesundheitskompetenz stärken

Gesunde Arbeitsbedingungen ermöglichen es den Beschäftigten gesund und leistungsfähig zu bleiben. Darüber hinaus sollten die Beschäftigten aber auch Kompetenzen zur Förderung ihres eigenen, individuellen Gesundheitsverhaltens erwerben. Da Belastungen in der Freizeit prinzipiell die gleichen Auswirkungen haben, wie Faktoren, die im Zusammenhang mit der Arbeit auftreten, sollten sich mögliche Interventionen sowohl auf einen gesundheitsförderlichen Arbeits- als auch Lebensstil beziehen. Arbeitgeber sollten ihre Beschäftigten dazu befähigen, relevante Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen umzusetzen sowie ihre Gesundheitskompetenz zu stärken. Beispiele sind die Einhaltung von Arbeitsschutzvorgaben oder der gesundheitsförderliche Umgang mit Stress. Zur Förderung der Gesundheitskompetenz sind Unterweisungen, Verhaltensschulungen am Arbeitsplatz oder Gesundheitsinformationen geeignet. Informationen/Workshops zu den Themen Bewegung, Ernährung und Stressmanagement sowie interne oder überbetriebliche Sport-/Bewegungsangebote stellen ebenfalls geeignete Maßnahmen dar.

Vor dem Hintergrund von Fachkräfteengpässen, einer zunehmenden Digitalisierung und veränderten Wertvorstellungen, sollte auch die Führungskultur Aufmerksamkeit besitzen. Denn nur Beschäftigte die gerne zur Arbeit kommen, können ihre Kompetenzen und Leistungsfähigkeit voll ausschöpfen. Führungskräfte haben Vorbildfunktion, tragen Verantwortung für betriebliche Ziele und sind mitverantwortlich für die Leistungsfähigkeit und Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daher kommt ihnen nicht nur in vielen betrieblichen Prozessen, sondern auch innerhalb eines BGM eine zentrale Rolle zu.

Fachkraft für Betriebliches Gesundheitsmanagement (IHK)

Der Lehrgang „Fachkraft für Betriebliches Gesundheitsmanagement (IHK)“ qualifiziert die Teilnehmenden basierend auf dem Betrieblichen Gesundheitsförderungsprozess, ein Betriebliches Gesundheitsmanagement für ein Unternehmen oder eine öffentliche Einrichtung zu entwickeln und nachhaltig in die Unternehmenskultur zu verankern.